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Hinweisgeberschutz

Hinweisgeberschutz
 
Informationen für Hinweisgeber

Unser Hinweisgeberschutzsystem basiert auf den gesetzlichen Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG).

 

Das Ziel ist es, Verstöße im Rahmen der beruflichen Tätigkeit zu erkennen und zu melden. Daher haben wir eine interne Meldestelle eingerichtet. Sie dient dazu, Hinweise zu geben, wenn gegen geltende Gesetze verstoßen wird.


Das können strafrechtliche oder bußgeldbewehrte Tatbestände sein, soweit sie dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz von Beschäftigten sowie ihrer Vertretungsorgane dienen.


Dies betrifft aber auch Verstöße gegen andere gesetzliche Vorschriften:

  • Datenschutz und Sicherheit von Netz- und Informationssystemen

  • Finanzdienstleistungen und -produkte, Geldwäsche, Terrorismus

  • Verbraucherschutz

  • Öffentliche Gesundheit

  • Öffentliches Auftragswesen

  • Produktsicherheit

  • Lebensmittelsicherheit

 

Wird uns ein Verstoß gemeldet, wird dieser geprüft und es werden Gegenmaßnahmen eingeleitet, denn es ist wichtig, mögliche Schäden für Mitarbeitende, Kunden, Lieferanten, Dienstleister und dem ASB KV SHK e.V. selbst, zu verhindern.


Externe Meldestellen werden noch von der öffentlichen Hand eingerichtet (§§ 19 bis 31 HinSchG). Eine zentrale externe Meldestelle wurde bereits beim Bundesamt für Justiz (BfJ) eingerichtet. Daneben werden die bestehenden Meldesysteme bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie beim Bundeskartellamt als weitere externe Meldestelle mit Sonderzuständigkeiten weitergeführt. Weitere Information sind unter folgendem Link zu finden:
 

www.bundesjustizamt.de - Meldestelle des Bundes

 

Haben Sie noch Fragen? Dann schauen Sie in die FAQ zur internen Meldestelle des ASB KV SHK e.V..