Eingangsverfahren + Berufsbildungsbereich
Eingangsverfahren
Am Anfang steht ein 3-monatiges Eingangsverfahren. Hier werden Neigungen und Fähigkeiten festgestellt. Es wird die Entscheidung getroffen, ob die Werkstatt die richtige Einrichtung zur Rehabilitation ist.
Berufsbildungsbereich
Der Berufsbildungsbereich dauert in der Regel 2 Jahre und gliedert sich in einen Grundkurs und einen Aufbaukurs.
Hier werden die Arbeiten in unserer Werkstatt Schritt für Schritt erlernt und Fachwissen vermittelt. Das Tempo wird dabei individuell angepasst. Unterstützung und fachgerechte Anleitung werden durch unsere Fachkräfte in kleinen Gruppen gegeben. Bei Bedarf werden Hilfsmittel zur Verfügung gestellt, um die Arbeit zu erleichtern.
Der Aufbaukurs wird in der Regel als Praktikum in unseren verschiedenen Arbeitsbereichen angeboten. Die Auswahl erfolgt nach Neigung und Eignung. Natürlich werden die Wünsche der Teilnehmer angemessen berücksichtigt.
Werkstattaufnahme
Trägerzulassung nach §178 SGB III AZAV
Wir sind zugelassener Träger nach §178 SGB III AZAV und arbeiten im Eingangsverfahren (EV) & Berufsbildungsbereich (BBB) nach dem Fachkonzept der Agentur für Arbeit (HEGA 6/2010).
Unser Durchführungskonzept (Fachkonzept EV & BBB) können Sie hier im PDF-Format herunterladen:
Allgemeine Informationen zur Werkstattaufnahme
Die folgenden Informationen können Sie auch anschließend im PDF-Format herunterladen.
Wie ist der zeitliche Ablauf?
Das Eingangsverfahren dauert in der Regel 3 Monate. Für Teilnehmer an einer inhaltlich vergleichbaren Feststellungsmaßnahme im Sinne des § 33 (4) SGB IX (DIA-AM) wird die Dauer des Eingangsverfahrens auf 4 Wochen verkürzt.
Danach schließt sich der Berufsbildungsbereich an. Er dauert in der Regel 2 Jahre.
Hier werden die Arbeiten in unserer Werkstatt Schritt für Schritt erlernt. Unterstützung und fachgerechte Anleitung werden durch unsere Fachkräfte gegeben. Zusätzlich finden begleitende Angebote statt.
Bei Bedarf werden Hilfsmittel zur Verfügung gestellt, um die Arbeit zu erleichtern.
Im ersten Jahr werden die Grundlagen unserer Arbeiten in einer gesonderten Gruppe vermittelt. Das zweite Jahr des Berufsbildungsbereichs wird als Praktikum in verschiedenen Arbeitsbereichen angeboten. Das sind im Einzelnen:
- Handmontage
- Elektrotechnik
- Metallverarbeitung
- Garten- und Landschaftsbau
- Transport und Lager
- Sanitärtechnik
Die Auswahl erfolgt nach Neigung und Eignung. Natürlich werden die Wünsche unserer Mitarbeiter angemessen berücksichtigt.
Gibt es Geld und wie viel?
Nach derzeitigen Gesetzen bezahlt die Agentur für Arbeit (ehemals Arbeitsamt) ein Ausbildungsgeld für Schulabgänger, die vorher noch nicht gearbeitet haben.
Haben Sie vorher schon gearbeitet, und die Maßnahmen werden von der DRV Mitteldeutschland oder dem DRV Bund getragen, erhalten Sie andere Einkünfte.
Bitte informieren Sie sich bei den zuständigen Kostenträgern über die Höhe der jeweiligen Ansprüche.
Das Geld wird nicht von der Werkstatt ausbezahlt! Bei Problemen müssen Sie sich an die entsprechende Stelle wenden.
Gibt es noch andere Leistungen?
Jeder Teilnehmer ist sozialversichert. Beiträge werden durch die Werkstatt abgeführt für die:
- Krankenversicherung
- Pflegeversicherung
- Rentenversicherung und
- Berufsgenossenschaft
Wie kommt man zur Arbeit?
Jeder Teilnehmer kann den Fahrdienst der Werkstatt nutzen. Die Busse fahren in der Regel ab Heimatort. Sie halten an festgelegten Haltestellen (meist öffentliche Haltestellen). Über die Abfahrtszeiten und die konkreten Haltestellen werden Sie rechtzeitig informiert.
Die Fahrt kostet die Teilnehmer nichts.
Wie ist die Arbeitszeit geregelt?
In unserer Werkstatt wird 38 Stunden die Woche gearbeitet.
Arbeitsbeginn ist 07:45 Uhr. Von Montag bis Donnerstag endet der Aufenthalt um 15:45 Uhr. Freitags wird nur bis 13:45 Uhr gearbeitet.
In der Arbeitszeit sind Pausen und Zeiten für begleitende Angebote enthalten.
Gibt es Frühstück und Mittagessen, und was kostet das?
Das Mittagessen wird nach vorheriger Anmeldung bereitgestellt. Es kostet die Teilnehmer nichts. Frühstück kann mitgebracht oder preisgünstig in unserer Kantine gekauft werden.
Wie viel Urlaub gibt es?
Der Teilnehmer hat Anspruch auf 2,5 unterweisungsfreie Arbeitstage für jeden vollen Kalendermonat und bei Vorlage des Schwerbehindertenausweises auf einen Zusatzurlaub von 5 Arbeitstagen im Jahr gemäß § 125 SGB IX.
Sind feste Schließzeiten oder Ferientermine festgelegt?
Die Werkstatt legt zusätzlich zu den gesetzlichen Feiertagen Schließzeiten fest. Darüber wird rechtzeitig informiert.
Was muss man tun, wenn man krank wird?
Bei Krankheit bitte unbedingt die Werkstatt am ersten Tag telefonisch informieren. Ein Krankenschein muss nach spätestens 3 Tagen vorliegen.
Medikamentengabe durch die Werkstatt
Müssen Medikamente durch uns gereicht werden, gilt folgendes:
Medikamente werden in Medikamentenboxen (gibt es in Apotheken) angenommen und durch uns gereicht. Die Boxen müssen bei den jeweiligen Gruppenleitungen abgegeben und mit dem Namen versehen sein.
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gestellten Medikamente können wir leider keine Haftung übernehmen.
Tabletten in Originalverpackungen werden nicht angenommen.
Sollte die Einnahme der Medikamente verweigert werden, werden die Angehörigen/ Betreuer noch am gleichen Tag informiert.
Müssen der Werkstatt Veränderungen mitgeteilt werden?
Es ist wichtig, dass alle Änderungen mitgeteilt werden. Das betrifft besonders:
- Wohnortwechsel
- neue Telefonnummer
- neue Kontonummer
- Änderungen in der Betreuung
- Erhalt oder Wegfall einer Erwerbsunfähigkeits-/ Erwerbsminderungsrente
- Geburt eines Kindes
- Wechsel der Krankenkasse usw.
Welche Ansprechpartner gibt es in der Werkstatt?
Sozialpädagogische Leitung:
Frau Annette Elsner
Tel. 036601/ 9274-28
Berufsbildungsbereich:
Frau Anke Weimann
Tel. 036601/ 9274-36
Was ist am ersten Tag alles mitzubringen?
Besondere Arbeitsschutzbekleidung ist nicht notwendig (aber bitte nicht die schönsten Sachen anziehen, es wird gearbeitet und da wird schon einmal etwas schmutzig).
Bitte folgende Unterlagen in Kopie oder Originale zum kopieren abgeben.
- Chipkarte der Krankenkasse
- Identifikationsnummer ID-Nr~ (früher Lohnsteuerkarte)*
- Schwerbehindertenausweis
- Betreuerausweis
- Wenn Kinder vorhanden, Kopie der Geburtsurkunde
- ausgefüllte Unterlagen der Werkstatt
- unterschriebener Bildungsvertrag
- Rentenversicherungsnummer
- Kopie Rentenbescheid
- Sonstiges
*Sollten Sie noch keine Identifikationsnummer von Ihrem Finanzamt erhalten haben, bitten wir Sie, diese zu beantragen.
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Hier stehen für Sie allgemeine Informationen zur Werkstattaufnahme im PDF-Format bereit.281 K