Dies betrifft aber auch Verstöße gegen andere gesetzliche Vorschriften:
Datenschutz und Sicherheit von Netz- und Informationssystemen
Finanzdienstleistungen und -produkte, Geldwäsche, Terrorismus
Verbraucherschutz
Öffentliche Gesundheit
Öffentliches Auftragswesen
Produktsicherheit
Lebensmittelsicherheit
Wird uns ein Verstoß gemeldet, wird dieser geprüft und es werden Gegenmaßnahmen eingeleitet, denn es ist wichtig, mögliche Schäden für Mitarbeitende, Kunden, Lieferanten, Dienstleister und dem ASB KV SHK e.V. selbst, zu verhindern.
Externe Meldestellen werden noch von der öffentlichen Hand eingerichtet (§§ 19 bis 31 HinSchG). Eine zentrale externe Meldestelle wurde bereits beim Bundesamt für Justiz (BfJ) eingerichtet. Daneben werden die bestehenden Meldesysteme bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie beim Bundeskartellamt als weitere externe Meldestelle mit Sonderzuständigkeiten weitergeführt. Weitere Information sind unter folgendem Link zu finden:
www.bundesjustizamt.de - Meldestelle des Bundes
Haben Sie noch Fragen? Dann schauen Sie in die FAQ zur internen Meldestelle des ASB KV SHK e.V..