Hilfe
A
Arbeitsbereich
- Die Werkstatt soll über ein möglichst breites Angebot an Arbeitsplätzen verfügen.
- Die Arbeitsplätze sollen in ihrer Ausstattung soweit wie möglich demjenigen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt entsprechen.
- Bei der Gestaltung der Plätze und Arbeitsabläufe sind die Bedürfnisse der behinderten Menschen soweit wie möglich zu berücksichtigen.
- Zur Erhaltung und Erhöhung der Leistungsfähigkeit und zur Weiterentwicklung der Persönlichkeit sind arbeitsbegleitende Maßnahmen durchzuführen.
- Der Übergang von behinderten Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ist zu fördern.
Arbeitsentgelt
- Die WfbM zahlt aus ihrem Arbeitsergebnis ein Arbeitsentgelt.
- Dies setzt sich aus einem Grundbetrag und einem leistungsangemessenen Steigerungsbetrag zusammen.
Aufbaukurs
- Der Aufbaukurs dauert 1 Jahr.
- Hier sollen Fertigkeiten mit höherem Schwierigkeitsgrad, insbesondere im Umgang mit Maschinen und vertiefte Kenntnis über Werkstoffe und Werkzeuge vermittelt sowie die Fähigkeit zu größerer Ausdauer und Belastung und zur Umstellung auf unterschiedliche Beschäftigungen im Arbeitsbereich geübt werden.
Aufnahme in die WfbM
Die Werkstätten nehmen behinderten Menschen aus ihrem Einzugsgebiet auf. Die Aufnahme erfolgt unabhängig von
- der Ursache der Behinderung,
- der Art der Behinderung, wenn in dem Einzugsgebiet keine besondere WfbM für diese Behinderungsart vorhanden ist, und
- der Schwere der Behinderung, der Minderung der Leistungsfähigkeit und einem besonderen Bedarf an Förderung, begleitender Betreuung oder Pflege.
Ausgleichsabgabe
- Viele Unternehmen zahlen eine Ausgleichsabgabe, weil sie zu wenig Menschen mit Behinderung beschäftigen.
- Wenn die Möglichkeiten zur Beschäftigung behinderter ArbeiternehmerInnen ausgeschöpft sind, kann man die Ausgleichsabgabe verringern oder ganz vermeiden, in dem man Aufträge an anerkannte WfbM vergibt.
- Nach § 140 SGB IX (9. Sozialgesetzbuch) sind bis zu 50 % des Rechnungsbetrages, der auf die Arbeitsleistung der behinderten Menschen und eines Teils des Fachpersonals entfällt, auf die Ausgleichsabgabe anrechenbar.
B
Begleitende Dienste
Die Werkstatt muss zur pädagogischen, sozialen und medizinischen Betreuung der behinderten Menschen über begleitende Dienste verfügen.
Berufsbildungsbereich
- Das Angebot an Arbeiten soll möglichst breit sein, um Art und Schwere der Behinderung, der unterschiedlichen Leistungsfähigkeit, Entwicklungsmöglichkeit sowie Eignung und Neigung der behinderten Menschen soweit wie möglich Rechnung zu tragen.
- Der Grundkurs dauert ein Jahr.
- Hier sollen Fähigkeiten und Grundkenntnisse verschiedener Arbeitsabläufe vermittelt werden, darunter manuelle Fertigkeiten im Umgang mit verschiedenen Werkzeugen und Grundkenntnisse über Werkstoffe und Werkzeuge.
- Der Aufbaukurs dauert ebenfalls ein Jahr.
- Hier sollen Fertigkeiten mit höherem Schwierigkeitsgrad, insbesondere im Umgang mit Maschinen und vertiefte Kenntnis über Werkstoffe und Werkzeuge vermittelt sowie die Fähigkeit zu größerer Ausdauer und Belastung und zur Umstellung auf unterschiedliche Beschäftigungen im Arbeitsbereich geübt werden.
Beschäftigungszeit
- Die Werkstatt beschäftigt die behinderten Menschen im Berufsbildungsbereich und Arbeitsbereich wenigstens 35 und höchstens 40 Stunden wöchentlich.
- Einzelnen behinderten Menschen ist eine kürzere Beschäftigungszeit zu ermöglichen.
CD
E
Eingangsverfahren
- Die Werkstatt führt ein Eingangsverfahren durch.
- Aufgabe des Eingangsverfahrens ist es festzustellen, ob die Werkstatt die geeignete Einrichtung zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben ist.
- Das Eingangsverfahren dauert drei Monate.
Ermäßigter Umsatzsteuersatz
- Eine WfbM ist nach dem Steuerrecht ein sogenannter "Zweckbetrieb".
- Dies hat zur Folge, dass Umsätze dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % unterliegen.
F
Förderbereich
- Die Werkstatt steht behinderten Menschen offen, sofern erwartet werden kann, dass sie nach dem Berufsbildungsbereich ein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung erbringen werden.
- Dies ist nicht der Fall bei behinderten Menschen, bei denen trotz einer der Behinderung angemessenen Betreuung eine erhebliche Selbst- oder Fremdgefährdung zu erwarten ist oder das Ausmaß der erforderlichen Betreuung und Pflege zu groß ist.
G
Grundbetrag
Der Beschäftigte im Arbeitsbereich erhält bei voller Beschäftigungszeit seit August 2008 einen Grundbetrag von 73,00 €. Bis September 2008 erhielt er 67,00 €.
Grundkurs
- Der Grundkurs dauert 1 Jahr.
- Hier sollen Fähigkeiten und Grundkenntnisse verschiedener Arbeitsabläufe vermittelt werden, darunter manuelle Fertigkeiten im Umgang mit verschiedenen Werkzeugen und Grundkenntnisse über Werkstoffe und Werkzeuge.
HIJ
K
L
M
NO
PQR
Rechtsverhältnis behinderter Menschen
- Behinderte Menschen im Arbeitsbereich der Werkstätten stehen in einem arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis.
- Das arbeitnehmerähnliche Rechtsverhältnis wird durch einen Werkstattvertrag zwischen dem behinderten Menschen und der WfbM näher geregelt.
S
Steigerungsbetrag
Der Steigerungsbetrag bemisst sich nach der individuellen Arbeitsleistung der behinderten Menschen, insbesondere unter Berücksichtigung von Arbeitsmenge und Arbeitsgüte.
T
UVW
Werkstatt für behinderte Menschen
- Die Werkstatt für behinderte Menschen ist eine Einrichtung zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben und zur Eingliederung in das Arbeitsleben.
- Sie hat behinderten Menschen eine angemessene berufliche Bildung und eine Beschäftigung zu einem ihrer Leistung angemessenen Arbeitsentgelt anzubieten.
- Sie verfügt über ein möglichst breites Angebot an Berufsbildungs- und Arbeitsplätzen und einen begleitenden Dienst.
Werkstattrat
- Die behinderten Menschen wirken durch Werkstatträte in den ihre Interessen berührenden Angelegenheiten der WfbM mit.
- Die Werkstatträte berücksichtigen die Interessen der im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich der Werkstätten tätigen behinderten Menschen.
- Der Werkstattrat wird gewählt.
- Er setzt sich aus mindestens drei Mitgliedern zusammen.
- Wahlberechtigt zum Werkstattrat sind behinderte Menschen, die am Wahltag seit mindestens sechs Monaten in der Werkstatt beschäftigt sind.
Werkstattvertrag
- Die WfbM hat mit den im Arbeitsbereich beschäftigten behinderten Menschen Werkstattverträge in schriftlicher Form abzuschließen.
- Dort ist das arbeitnehmerähnliche Rechtsverhältnis zwischen der Werkstatt und dem behinderten Mensch geregelt.
- In den Verträgen ist auch die Zahlung des Arbeitsentgelts näher zu regeln.


