Allgemeine Informationen zur Werkstattaufnahme
Wie ist der zeitliche Ablauf?
Am Anfang steht ein 3-monatiges Eingangsverfahren. Hier werden Neigungen und Fähigkeiten festgestellt werden.
Danach schließt sich der Berufsbildungsbereich an. Er dauert in der Regel 2 Jahre.
Hier werden die Arbeiten in unserer Werkstatt Schritt für Schritt erlernt. Unterstützung und fachgerechte Anleitung werden durch unsere Fachkräfte gegeben. Zusätzlich finden begleitende Angebote statt.
Bei Bedarf werden Hilfsmittel zur Verfügung gestellt, um die Arbeit zu erleichtern.
Im ersten Jahr werden die Grundlagen unserer Arbeiten in einer gesonderten Gruppe vermittelt. Das zweite Jahr des Berufsbildungsbereichs wird als Praktikum in verschiedenen Arbeitsbereichen angeboten. Das sind im Einzelnen:
- Plastemontage
- Elektromontage
- Metallverarbeitung
- Garten- und Landschaftsbau
- Wäscherei.
Die Auswahl erfolgt nach Neigung und Eignung. Natürlich werden die Wünsche unserer Mitarbeiter angemessen berücksichtigt.
Gibt es Geld und wie viel?
Nach derzeitigen Gesetzen bezahlt die Agentur für Arbeit (ehemals Arbeitsamt) ein Ausbildungsgeld für Schulabgänger, die vorher noch nicht gearbeitet haben. Dies beträgt seit August 2008
im 1. Jahr: 62,- € und
im 2. Jahr: 73,- €.
Haben Sie vorher schon gearbeitet, und die Maßnahmen werden vom Rentenversicherungsträger finanziert, erhalten Sie andere Einkünfte. Da diese von Person zu Person unterschiedlich sind, sollten Sie sich direkt dort informieren.
Das Geld wird nicht von der Werkstatt ausbezahlt!
Bei Problemen müssen Sie sich an die entsprechende Stelle wenden.
Gibt es noch andere Leistungen?
Jeder Teilnehmer ist sozialversichert. Beiträge werden durch die Werkstatt abgeführt für die:
- Krankenversicherung
- Pflegeversicherung
- Rentenversicherung und
- Unfallkasse
Wie kommt man zur Arbeit?
Jeder Teilnehmer kann den Fahrdienst der Werkstatt nutzen. Die Busse fahren in der Regel ab Heimatort. Sie halten an festgelegten Haltestellen (meist öffentliche Haltestellen). Über die Abfahrtszeiten und die konkreten Haltestellen werden Sie rechtzeitig informiert.
Die Fahrt kostet die Teilnehmer nichts.
Wie ist die Arbeitszeit geregelt?
In unserer Werkstatt wird 38 Stunden die Woche gearbeitet.
Arbeitsbeginn ist 07:45 Uhr. Von Montag bis Donnerstag endet der Aufenthalt um 15:45 Uhr. Freitags wird nur bis 13:45 Uhr gearbeitet.
In der Arbeitszeit sind Pausen und Zeiten für begleitende Angebote enthalten.
Gibt es Frühstück und Mittagessen, und was kostet das?
Das Mittagessen wird nach vorheriger Anmeldung bereitgestellt. Es kostet die Teilnehmer nichts.
Frühstück kann mitgebracht oder preisgünstig in unserer Kantine gekauft werden. So kostet z.B.
- eine Tasse Kaffee oder Kakao 0,25 €
- eine Tasse Tee 0,10 €
- ein belegtes Brötchen 0,35 €
- Bockwurst/ Wiener/ Klops 1,00 €.
Wie viel Urlaub gibt es?
Alle Teilnehmer haben Anspruch auf 26 Arbeitstage Erholungsurlaub und bei Vorlage des Schwerbehindertenausweises auf einen Zusatzurlaub von 5 Arbeitstagen gemäß § 125 SGB IX.
Sollte die Aufnahme nicht zu Jahresbeginn erfolgen, wird der Urlaub anteilig gewährt.
Sind feste Schließzeiten oder Ferientermine festgelegt?
Die Werkstatt legt zusätzlich zu den gesetzlichen Feiertagen Schließzeiten fest. Darüber wird rechtzeitig informiert.
Was muss man tun, wenn man krank wird?
Bei Krankheit bitte unbedingt die Werkstatt am ersten Tag telefonisch informieren. Ein Krankenschein muss nach spätestens 3 Tagen vorliegen.
Medikamentengabe durch die Werkstatt
Müssen Medikamente durch uns gereicht werden, gilt folgendes:
Medikamente werden in Medikamentenboxen (gibt es in Apotheken) angenommen und durch uns gereicht. Die Boxen müssen bei den jeweiligen Gruppenleitungen abgegeben und mit dem Namen versehen sein.
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gestellten Medikamente können wir leider keine Haftung übernehmen.
Tabletten in Originalverpackungen werden nicht angenommen.
Sollte die Einnahme der Medikamente verweigert werden, werden die Angehörigen/ Betreuer noch am gleichen Tag informiert.
Müssen der Werkstatt Veränderungen mitgeteilt werden?
Es ist wichtig, dass alle Änderungen mitgeteilt werden. Das betrifft besonders:
- Wohnortwechsel
- neue Telefonnummer
- neue Kontonummer
- Änderungen in der Betreuung
- Erhalt oder Wegfall einer Erwerbsunfähigkeits-/ Erwerbsminderungsrente
- Geburt eines Kindes
- Wechsel der Krankenkasse usw.
Welche Ansprechpartner gibt es in der Werkstatt?
Sozialer Dienst:
- Frau Annette Elsner
- Tel. 036601-9274-28
Berufsbildungsbereich:
- Herr Siegmar Titscher
- Tel. 036601-9274-36
Was ist am ersten Tag alles mitzubringen?
Besondere Arbeitsschutzbekleidung ist nicht notwendig (aber bitte nicht die schönsten Sachen anziehen, es wird gearbeitet und da wird schon einmal etwas schmutzig).
Bitte folgende Unterlagen in Kopie oder Originale zum kopieren abgeben.
- Chipkarte der Krankenkasse
- Lohnsteuerkarte / ID-Nummer*
- Schwerbehindertenausweis
- Betreuerausweis
- Wenn Kinder vorhanden, Kopie Geburtsurkunde
- ausgefüllte Unterlagen der Werkstatt und
- Sonstiges
*Sollte noch keine Lohnsteuerkarte vorliegen, bitten wir Sie, diese zu beantragen. Und falls Sie schon eine Identifikationsnummer von Ihrem Finanzamt erhalten haben, bitten wir Sie ebenfalls, uns diese mitzuteilen.
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